Beschreibung
Das bekannte BienenWohl ist allseits hochgeschätzt weil es tausende Erfolge gibt, weil es kombinierbar einsetzbar ist auch mit anderen zugelassenen Mitteln und Konzepten. Ein Produkt vom Imker für Imker gemacht.
Der Wirkstoff Oxalsäuredihydrat ist laut EU-Bio-Verordnung VO (EG) 889/2008, Artikel 25, Absatz 6 als Varroabehandlungsmittel erlaubt.
Bienenwohl ist nicht das gleiche wie andere Oxalsäureprodukte. Es gibt kein neues BW sondern nur eine neue Nummer (EU-Zulassungs Nr. EU/2/18/225/001-002). Die Inhaltsstoffe sind im Vergleich zu anderen Oxalsäureprodukten doch sehr verschieden, die Bienenverträglichkeit unvergleichlich gut selbst bei mehrmaligen Anwendungen. Es gibt also kein neues Bienenwohl, wie fälschlich behauptet wird, es gibt eine neue Nummer mit der das Produkt künftig in Europa verkauft und angewendet werden darf. Alle Inhaltsstoffe sind von höchster Reinheit und bester Arzneimittel-Qualität.
Laut Auskunft des Ministeriums für Gesundheit, kann das bereits als Arzneimittel gelistete Produkt „Dany’s BienenWohl“ zur Restentmilbung auch in der Bio-Imkerei eingesetzt werden!
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